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Umweltrecht


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Umweltrecht ist kein eindeutig abgrenzbares Rechtsgebiet. Der Ansatzpunkt des Schutzes bedeutet den Schutz vor Beeinträchtigungen. Um diesen Schutz zu bewirken, sind verschiedene Herangehensweisen möglich:

Minimierung der Einwirkungen auf das Schutzgut: Man geht vom Schutzgut und dessen Gefährdungen aus und begrenzt oder minimiert die Einwirkungen auf das Schutzgut. Dieser Ansatz liegt sehr vielen Umweltschutzgesetzen zugrunde. Bekannte Beispiele dafür sind: die Naturschutzgesetze, das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze.

Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren: Man geht von bekannten Quellen von Umweltgefährdungen oder -schädigungen aus und begrenzt die von ihnen ausgehenden schädlichen Wirkungen. Dies kann auf zwei Weisen erfolgen. Zum Einen kann quellenbezogen angesetzt werden, das heißt, man regelt die von einer Gefährdungsquelle ausgehenden Emissionen. Zum Anderen kann umweltbezogen angesetzt werden, wobei man eine Gesamtimmissionsbelastung festlegt, die dann durch Regelungen an den einzelnen Quellen zu unterschreiten ist. Der schlichte quellenbezogene Ansatz liegt dem deutschen Immissionschutzrecht zu Grunde, das quasi "planlos", das heißt ohne echte Gesamtimmissionsgrenzen die Emissionen bestimmter Emittenten regelt. Das Imissionsschutzrecht setzt hingegen gesundheitsorientierte Immissionsobergrenzen fest, die dann durch verschiedenste Regelungsansätze an den Verschmutzungsquellen zu erreichen sind.

Regelungen zu umweltgefährdenden Stoffen und Gegenständen: Bestimmte umweltgefährdende Stoffe oder Gegenstände werden einem Regelungsregime unterworfen um so die von den Stoffen oder Gegenständen selbst oder vom Umgang mit ihnen ausgehenden Umweltgefahren zu minimieren. Beispielhaft sind hier insbesondere das Abfallrecht und das Chemikalienrecht und das Atomrecht zu nennen.

Da das Umweltrecht in vielen Gesetzen verstreut ist, gibt es schon seit Jahren Bestrebungen nach einer Vereinheitlichung durch ein Umweltgesetzbuch (UGB). Umweltjuristen und Umweltwissenschaftler fordern seit Jahren, das Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch zusammenzufassen, um im Interesse eines besseren Gesetzesvollzuges die Einzelvorschriften besser aufeinander abstimmen zu können. Es liegen sogar schon Entwürfe vor, die allerdings noch nicht als Gesetz umgesetzt worden sind.

 

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Transrapid EÖT 05.03.2007

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