Fachanwälte und Rechtsanwälte für
Baurecht, Architektenrecht
und Verkehrsrecht
Schwandorf / Bayern
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Schwandorf für Baurecht und Verkehrsrecht bietet speziell für Unternehmen aus der Baubranche, Bauunternehmen, Anlagenbauer, Architekten und Planer, Ingenieure, Bauträger, Wohnungsverwaltungen, Investoren sowie Handwerksbetriebe zugeschnittenes Leistungsangebot. Wir beraten und vertreten Sie auch fachkundig alle Bauherren, insbesondere auch gegen Bauträger.
Die Tätigkeit unserer in Schwandorf ansässigen und bundesweit tätigen Rechtsanwälte / Fachanwälte reicht von der Beratung bei der Einholung von Genehmigungen im Baurecht und Umweltrecht bis hin zur Abwicklung des Vorhabens, dem Gebäudeerwerb und Grundstückserwerb, der Vertragsgestaltung, der Geltendmachung von Ansprüchen aus Kaufverträgen, Bauträgerverträgen und Werkverträgen. Hierzu gehört das private Baurecht, öffentliche Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Vertragsrecht und Sachverständigenrecht.
Darüber hinaus sind wir spezialisiert auf Rechtsberatung im Bereich Umweltrecht, Solarzellen, Biogas und technisches Recht.
Wir sind an allen Gerichten (mit Ausnahme des BGH in Karlsruhe) in Bayern und Deutschland zugelassen, nicht nur in München, Amberg, Weiden und Regensburg.
tv Hören und Sehen vom 21.02.2014
"Die besten Anwälte Deutschlands"
RA Peter Steiniger ist seit dem 27.02.2019 nur noch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
nicht mehr Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Mandanten
Unsere Rechtsanwälte vertreten in Schwandorf und Bayern insbesondere Bauunternehmen, Handwerksbetrieben, Anlagenbauer, Architekten, private und gewerbliche Bauherren, Investoren, Bauträger, Auftraggeber sowie WEG Verwalter aus folgenden Bereichen im Baurecht:
- Abdichtungsarbeiten
- Bauträger - Abwicklung von Bauträgerverträgen
- Beton und Stahlbeton
- Betonsanierung
- Biogasanlagen / Biogas / Biomasse
- Bodenbeläge / Fliesen / Naturstein / Pflastersteine
- Dachdecker / Dachabdichtung
- Elektro / EDV Anlagen
- Estrich / Fußboden
- Gartenbau / Landschaftsbau / Terrasse / Garten
- Gerüstarbeiten / Gerüste
- Heizungen / Heizungsbau / Solarzellen / PV / Photovoltaik
- Kläranlagen
- Lüftungsbau
- Maler / Lackierer
- Maschinenbau / Anlagenbau / Werkzeugbau / Sondermaschinenbau
- Metallbau / Schlosser / Stahlbau
- Photovoltaik - Solarzellen - Photovoltaikanlagen
- Rohrleitungsbau / Kanalbau
- Solarzellen / Photovoltaik / PV
- Sanitär / Wasser / Installation
- Schreiner / Schreinerei / Zimmerei / Tischlerei / Fensterbau
- Stahlbau / Metallbau / Schlosser
- Straßenbau
- Trockenbau / Ausbau / Rigips
- Tiefbau / Spezialtiefbau ( Spundwand / Berliner Verbau / Schlitzwand )
- Verputz / Putz / Innenputz
- Windenergie - Windkraftanlagen
- Zimmerer / Holzbau
Bewertungen durch unsere Mandanten
Überzeugen Sie sich und erfahren Sie die Meinung derer, die uns am Besten kennen: unsere Mandanten:
Tätigkeitsschwerpunkte
Zeit ist Geld! Bauvorhaben erfordern die Einhaltung von Terminen, Qualität und nicht zuletzt Kosten. Im Baurecht Ansprüche erfolgreich durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, erfordert eine zielgerichtete, zeitnahe Beratung und Interessenvertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Ein in allen Rechtsbereichen tätiger Rechtsanwalt kann heute nicht alle Rechtsgebiete mit gleich hoher fachlicher Kompetenz bearbeiten. Die ungeheuerliche Fülle der Gesetze und Rechtsvorschriften in Bayern, Deutschland und Europa zwingen zur Spezialisierung, insbesondere im Baurecht und Architektenrecht. Dadurch erhöht sich aber auch die Kompetenz von Fachanwälten im Baurecht und Architektenrecht im Vergleich zu Generalisten. Nur die Konzentration auf spezielle Fachgebiete - wie z.B. das Baurecht und Architektenrecht - erlauben es uns die Fachkenntnisse stets auf dem neuesten Stand zu halten. Deshalb haben wir uns auf folgenden Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert:
privates Baurecht
Das private Baurecht beinhaltet insbesondere das Zivilrecht und das Vertragsrecht, Grundeigentum, Nachbarrecht, Werkverträge zur Durchführung von Bauvorhaben und Probleme mit Baustopp, Bauträgerrecht, Schlussrechnung, VOB, VOB/B, Grundstücksrecht, Schadensersatz bei Schäden an Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, sonstiges Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Mängel an Gebäuden und Maschinen - z.B. auch Probleme mit Biogasanlagen oder Kläranlagen, Solarzellen - Photovoltaikanlagen, Windenegieanlagen sowie Kauf und Mängel bei einem Grundstück, z.B. Altlasten und arglistige Täuschung über Mängel an Grundstücken
Wir verfügen über langjährige Erfahrungen bei der Bearbeitung juristischer Probleme im Baurecht, insbesonders bei Mängeln bei Bau und Technik:
- Abdichtungen: Keller / Tiefgaragen / Dächer / Bäder / Drainagesysteme etc.
- Balkone
- Baumaschinen / Mängel
- Bauträger
- Bauteilrisse / Statik
- Betonbauteile / Beschichtungen
- Brandschutz
- Biogasanlagen / Biogas / Biomasse
- Dachabdichtungen / Dächer
- Fassadensanierungen
- Heizungen / Heizungsbau -/Fußbodenheizungen
- Maschinenbau / Anlagenbau / Heizkraftwerke
- Klärwerke
- Spezialtiefbau / Bohrwände / Spundwandbau / Berliner Verbau
- Schallschutz zwischen Wohnungen und Häusern
- Solarzellen / Photovoltaik / PV
- Trockenbau
- Wärmebrücken / Schimmel
- Wärmedämmverbundsysteme / WDV
- weiße oder orange Wanne
Rechtsanwalt Peter Steiniger ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht beinhaltet jene Teile des Öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird unterschieden zwischen dem
- Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln, und dem
- Bauordnungsrecht - den Normen, die Vorschriften für Bauvorhaben regeln, wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.
Immer dann, wenn der Staat durch seine Institutionen - wie etwa die Bauämter - dem Bürger vorschreibt, wie oder was zu bauen oder zu unterlassen ist, ist der Rechtsbereich des öffentlichen Baurechts betroffen. Öffentliches Baurecht beinhaltet insbesondere auch Probleme wie z.B.:
- Baugenehmigung
- Baustopp
- Bebauungsplan
- Flächennutzungsplan
- Planfeststellungsverfahren
- Abstandsfläche
- Werbeanlagen
- Nachbarrecht
- Umweltrecht
- Einhaltung von Auflagen - Durchsetzung gegenüber den Nachbarn
- Verhinderung von Bauvorhaben durch den Nachbarn
Als Fachanwalt für Baurecht berät Sie Rechtsanwalt Steiniger von der Vorbereitung des Bauantrags bis zum Abschluß des Bauvorhabens.
Architektenrecht
Rechtsanwalt für Architektenrecht: Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern setzt sich aus vielen unterschiedlichen Rechtsvorschriften zusammen, insbesondere das BGB, die HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - die Architektengesetze der Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.
Als Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht übernimmt Rechtsanwalt Peter Steiniger insbesondere Mandate aus folgenden Rechtsbereichen:
- Honorarforderungen (HOAI) von Architekten, Ingenieure, Baubetreuer und Bauleiter
- Schadensersatzforderungen gegen Architekten, Ingenieure, Baubetreuer und Bauleiter
- Beratung bei Bauabwicklung, Baumängel oder Planungsmängel
- unentgeltliche Aquisetätigkeit?
- Honorarvereinbarung
- Umfang der Vollmacht
- Haftung im Kostenbereich insbesondere bei Bausummenüberschreitung
- Haftung im Bereich der Bauverzögerung
- Haftung der Objektplaner und Fachplaner
- Architektenvollmacht - Umfang der Vollmacht
Rechtsanwalt Peter Steiniger ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht.
Technik und Recht - Umweltrecht
Die mit der Altlastenproblematik verbundene Risikosituation wird sich für Grundstückseigentümer künftig verschärfen. Die naturwissenschaftlich, technischen Möglichkeiten Schadstoffe im Boden und Grundwasser zu erkennen, steigen ständig.
Die Sensibilität von Öffentlichkeit, Verwaltung und Gerichten gegenüber Umweltbelastungen nehmen ständig zu. Zudem haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen durch das am 01.03.1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) für Grundstückseigentümer nachteilig verändert. Über diese Risikosituation sind sich viele private und gewerbliche Haus- und Grundstückseigentümer nicht im klaren. Dieser Umstand führt zu der Einschätzung: „Viele Grundstückseigentümer sind pleite, sie wissen es nur noch nicht“.
Bei der Übernahme von möglicherweise mit Schadstoffen belasteten Grundstücksflächen sind risikomindernde Maßnahmen zur Absicherung des Erwerbers unerlässlich. Angemessene Absicherungsmaßnahmen können vertraglich natürlich nur dann eingestellt werden, wenn die Vertragsparteien über den Zustand des Grundstücks und über etwaige Haftungsrisiken ständig im Bilde sind.
Wir verfügen über umfangreiches know-how im Umweltrecht, insbesondere auch bei folgenden Themen und Problemen:
- Anlagenbau / Maschinenbau / Produktionsmaschinen
- Baumaschinen / technische Geräte aller Art
- Umweltrecht
- Photovoltaik / PV / Solar / Solaranlage
- Biogasanlage / Biomasseanlage / Biogas
- Kläranlagen
- Imissionen und Emissionen / Gestank / Lärm
- Kontaminationen und Altlasten bei Grundstücken / Bundesbodenschutzgesetz
- Müllverbrennungsanlagen
- Windenergie - Windenergieanlagen
- Verkehrslärm
- Erschütterungen beim Bau und Sprengungen / Risse an Gebäuden etc.
- Garantie / Gewährleistung
Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht
Wirtschaftsrecht und Vertragsrecht wie z.B. Kaufrecht, Bauvertrag, Versicherungsvertrag, Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Arbeitsrecht
Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten (Arbeitnehmer - Arbeitgeber) auch im Arbeitsrecht am Arbeitsgericht, insbesondere in den Rechtsgebieten: Arbeitnehmerüberlassung - AÜG, Kündigung - Kündigungsschutz - Kündigungsschutzklage und Abfindung.
Haftung und Schadensersatz
Haftung und Schadensersatz: Haftung von Rechtsanwälten für Schäden, Haftung von Architekten für Schäden und Mängel, Schadensersatz von Baufirmen für Schäden und Mängel an Bauwerken, Schadensersatz von Handwerker für Schäden und Mängel an Bauwerken.
Verkehrsrecht
Verkehrsrecht: Rechtsanwalt Uwe Müller ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bitte besuchen Sie uns bei Interesse unter:
http://www.baurecht-anwalt-verkehrsrecht.de
Zulassungen und Kooperationen
Wir sind im Baurecht und Architektenrecht bundesweit - auch außerhalb von Schwandorf und Bayern - als Rechtsanwälte und Fachanwälte tätig und an allen Gerichten in Deutschland zugelassen (außer im Familienrecht und am BGH). Wir kooperieren - von Fall zu Fall soweit erforderlich - gerade auch im Baurecht - mit Spezialisten in der gesamten Bundesrepublik , so daß wir Ihre Mandate auch außerhalb von Bayern an allen deutschen Gerichten vertreten. Unsere Kooperation erstreckt sich auch auf spezialisierte technische Sachverständige in München und Bayern zur Lösung ihrer Probleme.
Wir können als Rechtsanwalt / Rechtsanwälte insbesondere auch an folgenden Gerichten (nicht in Famliensachen) tätig werden: AG Schwandorf Bayern, LG Amberg - AG Amberg, LG Regensburg - AG Regensburg - ArbG Regensburg, LG Weiden - AG Weiden - ArbG Weiden Bayern, AG Cham, AG Oberviechtach, LG und AG Nürnberg, AG Hersbruck, AG Neumarkt, AG Vohenstrauß, AG und LG Straubing, LG München I - LG München II - OLG München - ArbG München und in ganz Bayern. Wir besuchen Sie auch gerne in Ihrer Firma in Amberg - Bayern, Schmidgaden, Sulzbach-Rosenberg, Hersbruck, Illschwang, Stulln Bayern, Hirschau, Schwarzenfeld, Nabburg, Wernberg-Köblitz, Vohenstrauß, Weiden - Bayern, Roding, Bodenwöhr, Cham, Bruck, - Bayern, Maxhütte-Haidhof, Burglengenfeld, Regenstauf, Regensburg, München (Stadt) und Landkreis München und in ganz Bayern.
Anfahrt Schwandorf
So erreichen Sie uns bei Anfahrt aus:
BURGLENGENFELD, TEUBLITZ, MAXHÜTTE-HAIDHOF, NABBURG, NITTENAU,SCHWARZENFELD, RODING, STULLN, WERNBERG-KÖBLITZ, AMBERG, OBERVIECHTACH, CHAM, BRUCK, NEUNBURG VORM WALD.